Qualitätsmangement
Seit vielen Jahren liegt unser Hauptaugenmerk im Röntgen, Qualitätssicherung und beim Strahlenschutz.
Dazu gehören die Durchführung der Röntgenkonstanzprüfungen nach § 16 der Röntgenverordnung und DIN
- Dokumentation der Prüfungen
- Veranlassung notwendiger Reparaturen
- Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde
Wir bieten Ihnen die Durchführung der Qualitätssicherung
- bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung (QS-RL)
- Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben nach DIN
- Abnahme-, Funktions- und Konstanzprüfungen in der Filmverarbeitung nach DIN
- Abnahme-, Funktions- und Konstanzprüfungen an Abnahmeprüfung an Bilddokumentationssystemen nach DIN
- Abnahme-, Funktions- und Konstanzprüfungen an Bildwiedergabegeräten nach DIN
- Abnahmeprüfung für konventionelle und digitale Röntgenanlagen
- Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen bei Direktradiographie nach DIN
- Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung nach DIN
- Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen für digitale Subtraktions-Angiographie (DSA)
- Konstanzprüfung für konventionelle und digitale Röntgenanlagen nach DIN
- Strahlenschutzplanung nach DIN